Kostbade Ostseeflucht - über die Ostsee in die Freiheit  30

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Strenges Grenzregime

Am 28. August 1961 legte der Rat des Kreises Bad Doberan in einem „Maßnahmeplan zur Sicherung der Küste, zum Schutze der DDR und des Friedens“ fest, dass alle Arten von Booten genau zu registrieren seien und Aussprachen über die staatlichen Festlegungen zur so genannten Grenzsicherung mit allen Bootsbesitzern und Schiffseignern durchzuführen wären. In den Städten und Gemeinden an der Küste war von nun an zu gewährleisten, dass zivile Boote ständig unter Bewachung standen und eine Benutzung Unbefugter ausgeschlossen werden konnte. Zu diesem Zwecke schuf man auch in Kühlungsborn zentrale Liegeplätze. Im Punkt 4 des Maßnahmeplanes hieß es wörtlich: „An alle Bootsverleiher sind Kontrollbücher auszuhändigen, in denen die Personalien der Benutzer sowie die Zeit der Abfahrt und Rückkehr einzutragen sind. Über den Strandfunk sind die Urlauber darauf aufmerksam zu machen, dass für Bootsfahrten der Personalausweis erforderlich ist. Die Benutzung der Boote ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.“ Das war erst der Anfang der so genannten Grenzsicherungsmaßnahmen nach der Errichtung der innerdeutschen Grenze..
Im Abschlussbericht der Kurverwaltung zur Badesaison 1965 findet sich die Aussage, dass wöchentlich Sicherheitsberatungen beim Bürgermeister der Stadt unter Teilnahme des Vorsitzenden der Kommission Ordnung und Sicherheit, des Ortsekretärs der SED, des Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei und einem Vertreter der Grenzkompanie stattfanden. Im Bericht heißt es wörtlich: „Sie (die Sicherheitsberatungen) garantieren eine schnelle Information aller für die Ordnung und Sicherheit Verantwortlichen und sichern bei Notwendigkeit die schnelle Einleitung von Maßnahmen in allen Bereichen.“ Die Verantwortlichen waren der Auffassung, dass sich die Zahl der Grenzverletzungen im Küstenabschnitt Kühlungsborn zwar verringert hatte, aber dass in einigen Fällen der Zeltplatz Ausgangspunkt für Republikflucht war und Flüchtende dazu Schlauch- und Faltboote benutzten.
Die Kommission Ordnung und Sicherheit erteilte laut Arbeitplan für das Jahr 1970 folgende Weisung: „Allen Heimleitern des FDGB-Feriendienstes sowie des Reisebüros ist ein Auszug der Grenzordnung zu übergeben. Die Heimleiter haben bei der Anreise die Urlauber darauf aufmerksam zu machen, wie sie sich im Grenzgebiet zu verhalten haben.“ Doch um das Verlassen der DDR auf dem Seewege wirkungsvoller zu verhindern, verpflichtete die Staatsmacht freiwillige Grenzhelfer. In einem Protokoll der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit vom 6. April 1972 heißt es dazu wörtlich: „Wir haben eine Spezialistengruppe gebildet, die insbesondere am Wochenende die Streifentätigkeit übernimmt.“ Mitarbeiter des Betriebes Elektroanlagenbau, der Landwirtschaftlichen Genossenschaft „Helmut Just“ und des FDGB- Feriendienstes sowie Lehrer der Schulen waren geworben worden, um am Küstenabschnitt zwischen Kühlungsborn und Heiligendamm neben den Angehörigen der Grenztruppen der DDR zivilen Streifendienst zu gehen.

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Ihre Aufgabe bestand darin, so genannte Grenzdurchbrüche, das heißt, das illegale Verlassen der DDR über den Seeweg, zu verhindern. Sie hatten auf alles zu achten, was auf eine solche beabsichtigte Handlung hindeuten konnte und diese den Grenztruppen oder der Volkspolizei unverzüglich mitzuteilen. Als verdächtig galt z.B. das Benutzen von Booten jeglicher Art, Luftmatratzen, Schwimmkörpern und Tauchgeräten. Zelten außerhalb des Campingplatzes oder nächtlicher Aufenthalt im unmittelbaren Strandbereich waren genau so wie das Übernachten in Personenkraftwagen oder in Gartenlauben verboten. Die Fischer hatten ihre Boote jeden Abend weit auf den Strand heraufzuziehen und fest anzuschließen. Die Grenzzone umfasste laut Gesetz vom 18. Juli 1972 das Gebiet von etwa 5 km Tiefe, berechnet von der Küste ins Landesinnere. Nach der Meldeordnung der DDR und nach Paragraph 34 der Grenzordnung hatten sich Personen, die sich länger als zwei Tage auf Grundstücken in der Grenzzone aufzuhalten gedachten, innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Stelle der Deutschen Volkspolizei zu melden. Außerdem durften Zimmer oder Schlafstellen in der Grenzzone nur an Feriengäste überlassen werden, wenn hierfür die Genehmigung des zuständigen Rates der Gemeinde oder der Stadt vorlag. Die Meldepflicht für Personen, die in Ferienheimen oder Gästehäusern des FDGB, von staatlichen Organen, Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften oder Gesellschaftlichen Organisationen aufhielten, war verbindlich und entfiel erst mit dem Gesetz über die Staatgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 29. März 1982.
Das Übernachten ohne Anmeldung, ohne obligatorische Eintragung in das so genannte Hausbuch galt bereits als gesetzwidrig. Deshalb wies der FDGB- Feriendienst seine Mitarbeiter an, in deren Unterkünften keine Personen zu beherbergen und begründete diese Anweisung mit der notwendigen Sicherung der Staatsgrenze der DDR. Der Feriendienst der Gewerkschaften belehrte außerdem in regelmäßigen Abständen seine Mitarbeiter über die Grenz- und Stadtordnung und verlangte auch eine Unterweisung der Urlauber. Die Mitarbeiter waren verpflichtet, ihren Vorgesetzten das Vorhandensein von Schlauch- bzw. Faltbooten in den Unterkünften der Gäste zu melden. Wer z.B. in Unkenntnis dieses Grenzregimes ein Falt- oder Schlauchboot mit dem Molli nach Kühlungsborn brachte, hatte bei Mitarbeitern der Bahn vorstellig zu werden und zu erklären, was er damit bezwecke. Selbst Kühlungsborner, die mit einem eigenen Boot irgendwo in der DDR Wassersport betrieben hatten, mussten sich unliebsamen Fragen stellen.
Die für den ehrenamtlichen Grenzdienst für würdig befundenen Personen der oben genannten Betriebe waren angehalten, am Abend mit Einbruch der Dämmerung bis gegen 23.00 Uhr zu zweit etwa zwei Stunden am Strand als normale Fußgänger „getarnt“ den Strand zu inspizieren. Alle ihre Einsätze wurden gemeinsam mit der Grenzkompanie abgestimmt. Sie meldeten sich bei einem Einsatz zum freiwilligen Grenzdienst über Telefon bei der Grenzkompanie in Kühlungsborn an und auch ab und besaßen einen Ausweis, der sie als freiwilliger Helfer der Grenztruppen der DDR legitimierte.

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In regelmäßigen Abständen von zwei bis drei Monaten schulten Offiziere der Grenztruppen ihre Helfer und einmal im Jahr nahmen sie an einem Wehrertüchtigungswettkampf für alle freiwilligen Grenzhelfer des Grenzbataillons teil. Vielfach unterblieb dieser Grenzdienst, nicht alle Grenzhelfer identifizierten sich mit dieser Aufgabe. Deshalb rief die Ortsleitung der SED die Parteisekretäre der Betriebe in unregelmäßigen Abständen zu Beratungen zusammen, um ihren örtlichen Beschluss zur zusätzlichen Sicherung der Grenze durch ehrenamtlichen Dienst durchzusetzen.
In einem Protokoll der Stadtvertreterversammlung vom 17. April 1975 findet sich folgende Aussage: „ Der Ständigen Kommission Ordnung und Sicherheit wird empfohlen, in Zukunft den Fragen der Grenzsicherung noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei sind konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Staatsgrenze festzulegen. Es wird empfohlen, mit der Ständigen Kommission Ordnung und Sicherheit des Kreises Ribnitz/ Damgarten in Erfahrungsaustausch zu treten.“ Zu den konkreten Maßnahmen zählte damals das Gewinnen von etwa 100 Bürgern für den freiwilligen Grenzdienst.
Im Abschlussbericht der Kurverwaltung Kühlungsborns zur Saison 1975 wurde festgehalten, dass die illegalen Übernachtungen von Bürgern aus der gesamten DDR im Grenzbereich, besonders zwischen Freitag und Montag, zugenommen haben. Am 9. August des Jahres registrierten die Grenzsoldaten und freiwillige Grenzhelfer allein 30 Bürger, die keine Unterkunft nachweisen konnten. Immer wieder mussten Grenzsoldaten feststellen, dass der überwiegende Teil der „aufgegriffenen“ DDR- Bürger die strenge Grenzordnung überhaupt nicht kannte.
Am 28. Februar 1978 wurde bekannt, dass es vonseiten der SED-Ortsleitung sogar Überlegungen gäbe, in den Schulen des Ortes Zirkel „Junge Freunde der Grenztruppen der DDR und der Volkspolizei“ zu bilden und in den Streifendienst einzubeziehen. Dieses Vorhaben ist vermutlich unterbunden worden, weil die Schüler nicht volljährig waren. Im Bericht über den Ablauf der Badesaison 1977 heißt es wörtlich: „145 Bürger unterstützen unsere Grenzer bei ihrem harten Dienst durch zusätzliche Streifen- und Beobachtungsmaßnahmen.“ Trotz dieser Überwachung der Grenze kam es immer wieder zu Übernachtungen in privaten Autos und Strandkörben, zu unerlaubtem Zelten im Strand- und Stadtwaldgebiet und auch zu Versuchen, die DDR illegal zu verlassen. Im Jahre 1977 sind aus Gründen des Verstoßes gegen die Strand-, Bade- und Grenzordnung der DDR 145 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen und dreimal Informationen an die Sicherheitsorgane zur Bearbeitung weiter geleitet worden.
Der FDGB- Feriendienst stellte 1977 einen Sicherheitsinspektor ein. Zu seinem Verantwortungsbereich gehörten die Einhaltung aller Sicherheitsrichtlinien wie Meldeordnung, Brandschutz, Zivilverteidigung, Verschluss von Wertsachen, Verkehrssicherheit, Verhindern von Kriminalität und die Grenzsicherheit.
Im Abschlussbericht der Badesaison 1977 findet sich unter dem Teil „Sicherheit, Grenzordnung“ die Aussage, dass sich auf Grund guter Zusammenarbeit zwischen dem Wasserrettungsdienst und den Grenzsicherheitsorganen Ordnung und Sicherheit am Strand wesentlich verbessert hätten.

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Für die Saison 1978 wird das Ansinnen aufgestellt, auf dem Zeltplatz, in allen Ferienheimen und Hotels sowie an Plätzen der Stadt Auszüge aus der Grenzordnung in mehreren Sprachen anzubringen. Abermals wird von der Volkspolizei und von der Grenzkompanie sowohl die strenge Einhaltung der Meldeordnung als auch die Einweisung und Belehrung aller Urlauber über Maßnahmen der Grenzordnung gefordert.
Eine neue Ortsatzung, die vor allem der Grenzordnung geschuldet war, trat am 1. Januar 1980 in Kraft. Im Absatz VIII/b heißt es: „Jeder Einwohner ist … verpflichtet, der Kurverwaltung schriftlich mitzuteilen, wenn er in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September Besuch empfangen will. Dies trifft zu für Eltern, Kinder und deren Ehegatten, Enkelkinder und Geschwister ortsansässiger Personen. Alle anderen Verwandten- oder Bekanntenbesuche sind antrags- und genehmigungspflichtig.“ Diesen Passus der Ortsatzung ignorierten die Einheimischen größtenteils, so dass die Überwachung aller Personen im Ort lückenhaft blieb.
Das Grenzgesetz aus dem Jahre 1982 regelte im Paragraph 20 auch die Rolle der ehrenamtlichen Grenzhelfer. Es heißt: „Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, die Grenztruppen der DDR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, können auf Vorschlag gesellschaftlicher Organisationen oder Vereinigungen oder auf Grund einer persönlichen Bewerbung als freiwillige Helfer der Grenztruppen bestätigt und verpflichtet werden. Sie erhalten zu ihrer Legitimation einen Ausweis. Die Verpflichtung kann auf Antrag oder durch Zurücknahme der Bestätigung durch die Grenztruppen der DDR erfolgen.“ Die freiwilligen Helfer erhielten von nun an für ihren Dienst eine geringe Aufwandentschädigung von etwa 120 Mark der DDR in einem halben Jahr. In einem Beschluss der Ortsleitung der SED, des Stadtausschusses der Nationalen Front und des Rates der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Unser Wort und unsere Tat in Vorbereitung des XI. Parteitages der SED“ vom 20. Dezember 1984 heißt es unter Punkt 7 wörtlich: „Zur Sicherung der Staatsgrenze Nord verpflichten sich die Bürger der Stadt, noch aktiver das grenzbezogene Denken und Handeln auszuprägen, den ehrenamtlichen Grenzdienst mit hoher Verantwortung abzusichern und bis zum Vorabend des XI. Parteitages drei weitere Grenzsicherheitsaktive (GSA) zu bilden.“ Auch diese Grenzsicherheitsaktive, bestehend aus 3 bis 4 Personen, arbeiteten ehrenamtlich. Ihre Aufgabe bestand in der Organisierung des Grenzdienstes und der so genannten „massenpolitischen“ Aufklärungsarbeit in Betrieben. Im März 1985 erfolgte sogar eine erste Schulung dieser Aktive. Der Bürgermeister der Stadt und der Vorsitzende des GSA wurden beauftragt, auch für diese Helfer Ausweispapiere auszustellen und in den Betrieben der Fischerei- Produktionsgenossenschaft und im Kreiskrankenhaus neue Grenzsicherheitsaktive einzurichten. Im Jahre 1987 bestanden in der Stadt folgendeGrenzsicherheitsaktive: Segler-Zentrum, FDGB- Feriendienst, Deutsche Reichsbahn, Deutsche Post, Produktionsgenossenschaft des Handwerks Farbenfreude, Molkerei, Reisebüro der DDR. Angestrebt wurden außerdem die Bildung von Aktiven der Fischerei-Genossenschaft, des Elektroanlagenbaus, der LPG Waterkant und des VKSK.
Mit der Öffnung der Mauer im November 1989 stellten diese freiwilligen Helfer ihre Tätigkeit ein. Die Grenzhelfer wurden lediglich noch einmal aufgefordert, ihre Ausrüstungsgegenstände, wie Kopfhörer und ihre Uniformen für die Wettkämpfe abzuliefern.

FotoseiteIn der Fotografie werden zahlreiche Einzeltheorien diskutiert, da eine einheitliche und umfassende „Theorie der Fotografie“ bisher fehlt. Die gewünschte Bildaussage wird in der fotografischen Praxis zunehmend durch entsprechende fotografische Techniken bestimmt.

Brugmansien, EngelstrompetenDie Engelstrompeten (Brugmansia) sind eine Pflanzengattung aus der Familie der Nachtschattengewächse (Solanaceae). Sie sind ursprünglich in Südamerika beheimatet, werden aber wegen ihrer auffälligen Blüten weit verbreitet kultiviert.

Chiliseite, BeschreibungenAuf dieser Seite finden Sie Informationen über die domestizierten Arten der Gattung Capsicum. Die Familie der Nachtschattengewächse (Solanaceae) umfasst die Unterfamilien Cestreae (Tabak), Nicandra (Giftbeere), Solaneae mit den Gattungen Capsicum und Solanum sowie Datura.

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GrenzturmDer Ostsee-Grenzturm ist ein einzigartiger Ort, an dem die Geschichte der deutschen Teilung authentisch erlebt werden kann. Erklimmen Sie den Turm und blicken Sie über den weiten Horizont der Ostsee, die einst Grenze war. Erfahren Sie mehr über die Technik der Grenzüberwachung bei einer historischen Führung oder einem Besuch in unserem Museum.

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